Polizei-On-Web
e-Guichet Police ou Police-on-Web (www.policelocale.be/ottignies)

Was ist das?
Seit dem 1. Januar 2007 stellt die Polizei Ihnen einen ständigen elektronischen Webschalter zur Verfügung, bei dem Sie Beschwerden online auf sichere Art und Weise einreichen können. Name: „e-Polizeischalter“ oder „Polizei-On-Web“.
Dieser Schalter stellt eine neue Verbindung zwischen dem Bürger und der Polizei dar und ermöglicht es Ihnen, bestimmte Beschwerden einzureichen, ohne dass Sie auf die Polizeistation kommen müssen.
Klagen für eine bestimmte Anzahl von Sachverhalten können somit rund um die Uhr und sieben Tage pro Woche eingereicht werden, entweder von zu Hause aus oder von jedem PC mit Internetverbindung (Bücherei, etc.).
Die so eingereichten Klagen werden der Polizei übermittelt, die sie wie jede andere Klage behandelt.
Diese neue Einrichtung stellt für die Bürger und die Polizeibehörde eine erhebliche Zeiteinsparung dar.
Wer kann eine Klage online einreichen ?
Jeder, der sich auf eine der drei folgenden Arten ausweisen kann:
- Elektronischer Ausweis
- Token (Codeliste wird auf Anfrage von der Bundesregierung per Normalpost zugestellt)
- Angabe von 3 Nummern: Ausweis, Carte Sis (Sozialversicherungskarte) und Nummer im Nationalregister
Welches Element bestimmt den verantwortlichen Polizeibereich der Klage ?
Der Tatort (und nicht der Wohnort des Klägers) bestimmt, welcher Polizeibereich für die Klage zuständig ist.
Welche Sachverhalte sind von dem Projekt betroffen ?
Während der 1. Phase (aktuelle Phase), können Sie Klage in folgenden Fällen erheben:
- Ladendiebstahl
- Fahrraddiebstahl
- Graffitis
- Schäden an Privateigentum
Vorteile:
* Der Informationsfluss zwischen Polizei und Bürger wird auf optimale Weise gesichert
* Die Klagen werden auf dem Polizeinetz behandelt (Hilde)
* Die Daten können mittels Kopieren/Einfügen erhalten werden
* Die Klagen werden in einer benutzerfreundlichen Umgebung verwaltet
* Die „Dunkelziffer“ für betroffene Fälle (optimale Verwaltung des Phänomens) kann gesenkt werden
* Dynamischeres Bild der Polizei
* Weitere Vorteile in den Phasen 2 und 3
* Weniger volle Wartezimmer
* Weniger volle Wartezimmer für mindere Fälle ermöglicht mehr Zeit für dringendere Fälle
* Online eingereichte Klagen können zu jeder Tageszeit, in ruhigeren Stunden, zum Beispiel, bearbeitet werden. Dies bedeutet, dass die Arbeitszeit besser organisiert werden kann.
Wie funktioniert das konkret ?
Eine Klage durchläuft die folgenden Schritte:
1. Sie melden sich online über das Bundesportal bei der Anwendung Klageeinreichung an.
2. Sie loggen sich gesichert ein.
3. Sie reichen Ihre Klage mittels mehrerer benutzerfreundlicher Bildschirme ein.
4. Sie sehen eine Rekapitulation Ihrer Klage.
5. Sie bestätigen Ihre Klage, die dann von der Polizei erfasst wird.
6. Je nach Ort des Sachverhalts wird Ihre Klage automatisch in den betroffenen lokalen Polizeibereich weitergeleitet.
7. Nach Übernahme der Klage durch die betroffene lokale Polizei erhalten Sie eine Bestätigung entweder per Post oder per Email, je nach Ihrer Wahl.
Wo können Sie Klage einreichen ?
* Bundesportal
Der e-Schalter ist durch das Bundesportal zugänglich
* Webseiten der lokalen Polizei
Er ist außerdem durch die Webseiten der lokalen Polizei zugänglich:
* Der „e-PolizeiSchalter“ wurde in die Webseiten der Polizeibereiche eingegliedert, um sich den Bürgern, die sich zur Klageeinreichung auf die Polizeistation begeben, anzupassen. Alle Seiten benutzen das gleiche Layout.
Wie können Sie sich ausweisen ?
Sie können sich gesichert mittels einer der folgenden Methoden ausweisen:
* Elektronischer Ausweis
* Token (Codeliste wird auf Anfrage von der Bundesregierung per Normalpost zugestellt)
* Angabe von 3 Nummern: Ausweis, Carte Sis (Sozialversicherungskarte) und Nummer im Nationalregister




