Der Sozialrat regelt alles, was der Kompetenz des Zentrums untersteht, es sei denn es ist vom Gesetz her anders vorgesehen. Es unterhält ein Zentralbüro sowie Sonderkomittees.
Die Mitglieder des Sozialrates werden während der Eröffnungssitzung des Gemeinderates bestimmt. Sie leisten ihren Amtseid als Mitglied des Sozialrates unter dem Bourgmestre während der Sozialrats-Sitzung.
Ihre Anzahl hängt von der Anzahl der Einwohner der Gemeinde ab.