Baugenehmigung
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Zuständigkeiten

    * Baugenehmigung – Städtebauliche Genehmigungen.
    * Ansiedlungsgenehmigung.
    * Wohnansiedlung (öffentliche Straße)
    * Aufteilung einer Besitzung.
    * Informationen für Notare.
    * Katasterinformationen.
    * Blockierungsbestätigung.
    * Commodo/Incommodo-Untersuchung
    * Umweltgenehmigung.
    * Städtebaubescheinigungen Nr. 1 und 2.
    * Umweltbezogene Folgeneinschätzungen.
    * Errichtung von Leuchtschildern.
    * Schlachtgenehmigung.
    * Demolierungsgenehmigung.
    * Kanalanschlussgenehmigung.
    * Gartenhütte – Antenne – Schwimmbad - Einzäunung.
    * Strukturschema.
    * Gemeinderichtlinie zum Städtebau.
    * Gemeindekommission zur Flächennutzung (Commission Communale d'Aménagement du Territoire, CCAT).
    * Flächennutzungsplan der Gemeinde - Flächenwidmungsplan.
    * Einteilung als Denkmal oder Gelände.
    * Kartografie.

Baugenehmigung


Aus der Sicht eines ordnungsgemäßen und vollständigen Bauantrages werden hier die verschiedenen Schritte beschrieben, die der Bauantrag zu durchlaufen hat, bevor der Antragsteller ihn genehmigt (oder abgelehnt) in den Händen halten kann.



Es war einmal eine Baugenehmigung

    * 1. Es ist geschafft! Nach Monaten der Überlegung bin ich endlich im Büro des Städtebauamtes der Gemeindeverwaltung angelangt.
    * 2. Nach Überprüfung aller Daten: Bauherr, Lage, Objekt des Antrags, Urheber des Projekts...
    * 3. ...bin ich im Verzeichnis der Baugenehmigungen und im Städtebauprogramm des Computers gelistet.
    * 4. Ich bestand nur aus einer Reihe von Dokumenten und bin jetzt eine Akte: ich habe einen Namen und eine Aktennummer.
    * 5. Jetzt werde ich vom Prüfer auf technische Angemessenheit hin überprüft: Folgen des Projekts für die Öffentlichkeit, Entsprechung des Kanalsystems... Der Prüfer gibt mir jetzt eine offizielle Adresse.
    * 6. Anschließend überprüft der Gemeindearchitekt meine städtebauliche Angemessenheit: Übereinstimmung mit den Vorgaben der Gemeinderichtlinien für Städtebau (Règlement Communal d'Urbanisme, RCU) oder den Richtlinien für die Wohnanlagen, in denen ich mich niederlassen möchte, die Ansiedlung im Gelände, die Größe des Baus, die Materialien...
    * 7. In der letzten Etappe werde ich dem Magistratsbeamten des Städtebauamtes vorgelegt, der mich vor dem Collège Communal verteidigt. Er wird sicherstellen, dass alles in Ordnung ist und dass ich bereit bin...
    * 8. Jetzt ist es Donnerstag und ich bin hier, mitten in einem Berg von anderen Akten vor der „Grand Jury": dem Collège Communal. Keine Entscheidung in der Gemeinde wird ohne die Zustimmung des Collège Communal getroffen.
    * 9. Ich habe bestanden, sie haben „Ja“ gesagt“. Jetzt werde ich ein Diplom erhalten: einen Auszug aus den Beratungen des Collège (offizielles Dokument, das meine Genehmigung bedeutet) sowie eine ganze Reihe sehr wichtiger Informationen über die Formalitäten, die ich vor, während und nach meines Baus zu erledigen habe.
    * 10. Ich werde mit meinem abgestempelten „Diplom“ zu meinem Bauherrn zurückkehren und die Wallonische Region wird über die vom Collège getroffene Entscheidung informiert werden.

Einige Zahlen


2006 generierte das Städtebauamt folgende Zahlen:

    * 45 Umweltgenehmigungen.

    * 120 Anträge.

    * 719 städtebauliche Informationen für Notare.

    * 23 Siedlungsanträge.

    * 7 Akten des  Gemeindeflächennutzungsplans (Plans Communaux d'Aménagement, PCA). Ein PCA ermöglicht eine globale Sicht eines Viertels oder einer noch nicht bebauten Fläche.

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