Ausländerbehörde
Verwaltungsbüro für Bewohner des Universitätsgeländes :
Belgische Staatsbürger:
- Verschiedene verwaltungstechnische Informationen: entsprechende Behörden + Telefon und Adresse anderer Ämter
- Wohnbescheinigung
- Haushaltszusammensetzung
- Auszug aus dem Nationalregister / Lebensbescheinigung
- Staatsangehörigkeitsbescheinigung
- Abstammungsurkunde
- Unterschriftsbeglaubigung
- Beglaubigte Abschrift
- Arbeitsgenehmigung
- Berufswechsel
- Statuswechsel
- Wohnort in der Gemeinde
- Wohnortwechsel innerhalb der Gemeinde
- Löschung aus dem Melderegister, Umzug ins Ausland
Kinder (gemeldet im Nationalregister für Ausländer oder auf Warteposition):
- Identitätsnachweis: Kinder unter 12 Jahren (nur in Belgien gültig)
- Ausweis mit Foto: : Kinder unter 12 Jahren (erforderlich für Auslandsreisen).
Verwaltung der Daten von Ausländern, die im Ausländerregister gemeldet (Studenten) oder auf Warteposition sind (politische Flüchtlinge):
Ausstellung und Verlängerung von: Meldebescheinigung im Ausländerregister, Immatrikulationsbescheinigungen, Anhang 35 und 26 bis (nur Verlängerung, Ausstellung wird vom Ausländeramt vorgenommen), Anmeldebestätigungen, Anhang 13 (Verlassen des Landes), Anhang 18 (Rückkehrrecht), Anhang 37 (Rechtsentzug)- Arbeitsgenehmigung
- Antrag auf Visaverlängerung
- Antrag auf Statusänderung
- Ausstellung elektronischer Ausweise für in Louvain-la-Neuve wohnende Belgier.




