Feuerwaffen (Antrag auf Erwerb und Besitz)
Zuständige Behörde: Polizei
Beschreibung:
Beschreibung:
In Belgien ist der Erwerb oder der Besitz einer Feuerwaffe genehmigungsbedürftig. Der Antrag ist bei dem Sekretariat der Waffenabteilung der örtlichen Polizei zu stellen: 010/42.08.62.
Was benötige ich? von Fall zu Fall
Ausstellungsfrist: je nach Verfügbarkeit
Dokumentskosten: ab 18,59 Euro




