Beihilfe für Behinderte
Affichage pour les mal voyants

Zuständige Behörde: Soziales
Beschreibung:

Es können zwei Arten der Beihilfe erhalten werden: Gehaltsersatz und Integrationsbeihilfe. In beiden  Fällen muss der Antrag auf dem Sozialamt gestellt werden, der ihn ins Sozialministerium weiterreicht.
Was benötige ich?
: Personalausweis
Ausstellungsfrist
: hängt vom Bundesministerium ab
Dokumentskosten
: kostenlos

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