Adoption
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Zuständige Behörde: Demografie (Standesamt)

Beschreibung:

    * Adoption in Belgien

Die vom Friedensrichter oder einem Notar angefertigte Akte muss dem Tribunal de Première Instance zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Gerichtskanzlei des Tribunal de Première Instance übermittelt den Richterspruch oder ein gerichtlich anerkanntes Urteil der Adoption zur Transkription an den Standesbeamten weiter.

    * Auslandsadoption

Die Adoptionsakte sowie die Registrierbestätigung der Bundesgerichtsbehörde in Brüssel müssen zur Transkription im Standesamt der Heimatkommune des Adoptierenden oder des Adoptierten eingetragen werden.

Der Adoptionsantrag muss an einen Notar oder Friedensrichter gerichtet sein. Das Standesamt interveniert nur am Ende des Vorgangs zur Transkription des Urteils.


Was benötige ich? : das Urteil

Ausstellungsfrist : hängt von der Gerichtsentscheidung ab
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