Organspende
Zuständige Behörde: Standesamt
Beschreibung: Das Gesetz aus dem Jahre 1987 sieht grundsätzlich ein Einverständnis zur Organspende nach dem Ableben einer Person voraus. Es ist jedoch möglich, eine Weigerung oder eine Einverständniserklärung durch eine explizite Erklärung abzugeben
Was benötige ich? Personalausweis
Ausstellungsfrist: sofort
Dokumentskosten: kostenlos
Beschreibung: Das Gesetz aus dem Jahre 1987 sieht grundsätzlich ein Einverständnis zur Organspende nach dem Ableben einer Person voraus. Es ist jedoch möglich, eine Weigerung oder eine Einverständniserklärung durch eine explizite Erklärung abzugeben
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