Wohnungswechsel
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Zuständige Behörde:  Einwohner

Beschreibung:  Ob man neu nach Ottignies-Louvain-la-Neuve zieht oder seine Wohnung innerhalb der Gemeinde wechselt, man muss auf jeden Fall maximal 8 Tage nach dem Wohnungswechsel bei der Einwohnerbehörde vorsprechen. Die örtliche Polizei führt dann eine Erfassung der Wohnungsbedingungen durch. Im Anschluss daran werden die betreffenden Personen gebeten, bei der Einwohnerbehörde vorzusprechen. Wenn Sie in eine andere belgische Gemeinde umziehen, dann sprechen Sie nicht in Ottignies-Louvain-la-Neuve, sondern in der neuen Wohngemeinde vor. Falls Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie auf der Einwohnerbehörde der Gemeinde vorsprechen, um eine Erklärung des Umzugs in außerbelgisches Gebiet abzugeben. Die Gemeindeverwaltung löscht daraufhin Ihre Daten und händigt Ihnen eine Bescheinigung für die entsprechende Behörde an Ihrem Wohnort im Ausland aus.

Was benötige ich? : Personalausweis aller Familienmitglieder, Kfz-Brief aller Fahrzeuge.

Ausstellungsfrist : je nach polizeilicher Erfassung

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