Identitätsnachweis für nicht belgische Kinder unter 12 Jahren mit Auslandsreiseplänen
Affichage pour les mal voyants

Zuständige Behörde: Einwohner
Beschreibung:
Was benötige ich? ein Foto auf weißem Hintergrund und Personalausweis eines verantwortlichen Elternteils. Ein verantwortlicher Elternteil sowie das Kind müssen persönlich erscheinen. Dieser Elternteil muss
Ausstellungsfrist: maximal 48 Stunden
Dokumentskosten: 1 €

Kinder unter 12 Jahren mit Reiseplänen müssen:

    * von einem Elternteil/von den Eltern begleitet werden (oder eine elterliche Genehmigung vorweisen)
    * je nach Reiseziel ein entsprechendes Reisedokument vorweisen:

      - Personalausweis
      - Identitätsnachweis mit Foto      

Der Identitätsnachweis für nicht belgische Kinder unter 12 Jahren ist ein Identitätsnachweis, der auf Antrag der Person(en), die das elterliche Sorgerecht ausübt (ausüben), ausgestellt wird.

Dieses Dokument wird von der Gemeinde ausgestellt, bei der das Kind zur Zeit des Antrags gemeldet ist.

Der Identitätsnachweis erleichtert die schnelle Identifizierung des Kindes bei Reisen im Inland sowohl als auch im Ausland.


  Dieser Identitätsnachweis wird jedoch nur auf einen schriftlichen  Antrag hin ausgestellt .

Obwohl dieser Identitätsnachweis der Person/den Personen ausgehändigt wird, die das elterliche Sorgerecht ausübt/en, so ist das Kind Inhaber des Identitätsnachweises. Die Eltern können das Dokument nur beantragen und aufbewahren. Dies bedeutet, dass das Kind mit dem Identitätsnachweis reisen muss, wenn es zeitweilig den anderen Elternteil (der das Dokument nicht beantragt hat), besucht. Weigert sich der das Dokument aufbewahrende Elternteil, das Dokument dem Elternteil auszuhändigen, bei dem das Kind zeitweise wohnt, so kann die Gemeinde diesem Elternteil kein zweites Dokument für das gleiche Kind ausstellen.

Der Identitätsnachweis ist für maximal 2 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Das Ablaufdatum auf dem Dokument darf nicht nach dem 12. Geburtstag des Kindes liegen oder die Aufenthaltsgenehmigung des gesetzlichen Vertreters überschreiten.

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