Erbbescheinigung für Beträge nicht über 750 Euro
Zuständige Behörde: Demografie (Einwohner)
Beschreibung: Die Bescheinigung listet die Erben auf und wird im Erbschaftsfall benötigt. Die Verwaltung stellt die Bescheinigung aus, wenn die Erbsumme unter 744 Euro liegt (für Summen über diesem Betrag ist je nach Fall der Friedensrichter oder Notar zuständig), die Person zur Zeit des Todes in der Gemeinde lebte, kein Ehevertrag vorliegt (ist vorher im Stammbuch der verstorbenen Person zu überprüfen) und die Erbschaft nicht von einem Notar geregelt wird (überprüfen, ob die verstorbene Person Besitz hatte).
Was benötige ich?: Auszug aus der Sterbeurkunde, Stammbuch oder Stammbuch der Eltern sowie Informationen über alle Erben (Name, Vorname, Geburtsort- und datum, Beruf und Verwandschaftsgrad)
Dokumentskosten : kostenlos




